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2.7. „Abenteuer Archivrecherche“. Ein Überblick im Salzburger Landesarchiv zum Thema „Bräuche im Salzburger Land (1500–1900)“ (Gerda Dohle)

2.7.1. Kurztext[215]

2.7.1.1. Archivrecherche – Nutzen für die Volkskultur

Um Bräuche als gesellschaftliche Ausdrucksformen beschreiben zu können, brauchen wir für ihre Erforschung neben soziologischen Betrachtungen auch einen Blick in die Kulturgeschichte. Gerade im volkskulturellen Umfeld spielt das Alter eines Brauches beziehungsweise seine Datierung oder das Festmachen seiner Ursprünge in vergangenen Epochen oft eine große Rolle für den Stellenwert, den ihm die heute Ausübenden zumessen.

Allen Initiatorinnen/Initiatoren des vorliegenden Projektes war von Anfang an klar, dass ein derartiges Vorhaben auch bislang unbeachtetes Archivmaterial berücksichtigen muss, um mit neuen Fakten neue Schlüsse ziehen zu können. Anhand von archivalischen Quellen gelingt es oftmals, eine Entwicklung oder einen Bedeutungswandel ein und desselben Brauches nachzuzeichnen.

Allen volkskulturell Tätigen wünschen wir ein lebendiges Interesse für historische Ereignisse, anhand derer die Lebenswelten und das Tun und Handeln, die Wertvorstellungen oder sozialen Rollen auch in der Vergangenheit sichtbar gemacht werden können. Nicht als Gegensatz zu heutigen landläufigen Meinungen oder mündlichen Tradierungen, sondern als Ergänzung und Erklärung so mancher gegenwärtiger Brauchformen.

2.7.1.2. Lebendige Bräuche – historische Akten

Die Archivrecherche von Frau Mag. Gerda Dohle stellt eine exemplarische Studie dar, Salzburger Bräuche über historische Akten näher zu beleuchten. Leider zeigte sich dabei, dass in den historischen Archiven des Salzburger Erzstiftes Aktenbestandteile, die nicht mit Recht und Steuern zu tun haben, nicht erhalten sind. Damit haben wir eine andere Situation vor uns als etwa in der k. u. k. Monarchie oder in Bayern, wo wesentlich detailliertere Bestände über Volksbräuche vorliegen.

Mit der Durchsicht des besterhaltenen Pflegschaftsbestandes des „Pfleggerichtes Werfen“ ergibt sich damit auch eine für alle anderen Pflegschaften vorbildliche Übersicht, zu welchen Themen in den Akten grundsätzlich Unterlagen gefunden werden können.

Insgesamt betrachtet, gewinnen wir über die Archivrecherche Einblick in eine Zeit, die vor aller Erinnerung durch Gewährsleute liegt und zeigt, dass all das, was wir als „uralt“ und „immer schon“ an unserem Lebensalter messen, in der Geschichte auch ganz anders gewesen sein kann.

2.7.2. Langtext

2.7.2.1. Einleitung

Gerade im Land Salzburg gibt es durch die landschaftlich sehr unterschiedlichen Regionen Flachgau, Pinzgau, Pongau und den Lungau ein sehr vielfältiges Brauchgeschehen. Es ist nicht nur regional sehr unterschiedlich, sondern auch in seiner Struktur aus Altersschichten, Überformungen und Einflussbereichen. Nach den Bedürfnissen der Landesbewohner wie der Touristen entwickelt es sich stets weiter. Als Salzburg noch ein selbstständiges Fürstentum war und von einem Erzbischof regiert wurde, waren viele dieser Bräuche unter Androhung von Strafe verboten oder nur in eingeschränkter Form erlaubt. Für uns in der heutigen Zeit sind diese Verbote oder Einschränkungen nicht recht verständlich, da viele Bräuche heutzutage oftmals im Zusammenhang mit kirchlichen oder Landesfesten stehen und gefördert und befürwortet werden.

Im Salzburger Landesarchiv befinden sich sehr viele alte Dokumente, von Fachleuten historische Quellen genannt, in denen einiges über die Entwicklung und Geschichte von Bräuchen zu finden ist. Die Nachforschungen sind kostenlos, zudem stehen Fachleute zur Verfügung, die jede Benutzerin/jeden Benutzer kompetent beraten. Sogenannte Findbücher, auch Repertorien genannt, geben einen kurzen, informativen Überblick über die einzelnen Dokumente und helfen, den „detektivischen Spürsinn“ anzukurbeln. Somit hat der Benutzer gute Chancen, in den alten Dokumenten Hinweise über den von ihm gewünschten Themenbereich zu finden.

Die wichtigsten Schriftstücke sind aus dem Bereich der Verwaltung. Damals gab es weder Bezirkshauptmannschaften noch Gendarmerieposten, denn die drei Bereiche Verwaltung, Gesetzgebung und Polizei waren in einer einzigen Behörde vereint. Diese Behörden nannten sich Pfleggerichte. Im 18. Jahrhundert wurde das Erzstift Salzburg in 32 sogenannte Pfleg- und Landgerichte unterteilt. Einem Pfleggericht stand ein Pfleger vor, der die Aufsicht bzw. Pflege – deshalb der Name Pfleggericht – über die jeweilige Hauptburg innehatte. Als höchster Beamter seines Gebiets unterstand ihm das durch einen Landrichter geleitete Gericht. War jedoch in einem Gericht keine Burg vorhanden, so wurde es als Landgericht bezeichnet, wodurch der Landrichter als höchster Beamter galt. Die schriftlichen Aufzeichnungen, die in einem Pfleggericht gemacht wurden, sind heute insofern interessant, als sie mehr Informationen über die regionale Geschichte enthalten als jene der Zentralbehörde, da diese, in der Hauptstadt Salzburg liegend, zu weit entfernt von den einzelnen Gerichten war.

Neben dem Salzburger Landesarchiv sind auch in weiteren Archiven Dokumente aufbewahrt, die u. a. wichtige und interessante Informationen zum Thema Bräuche enthalten:

Salzburger Landesarchiv (SLA), Michael-Pacher-Straße 40, 5020 Salzburg; Öffnungszeiten: Mo, Di und Do: 8:30–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, Journaldienst bis 17:00 Uhr; Mi und Fr: 8:30–12:00 Uhr; E-Mail: landesarchiv@salzburg.gv.at. Bezirksarchiv Pinzgau, Cav. Horst Scholz, Turmplatzl 1 [beim Vogtturm], 5700 Zell am See; Öffnungszeiten: Di: 9:30–13:30 Uhr (oder nach Vereinbarung); Tel.: 0664/46 26 253; E-Mail: hoscho-zell@sbg.at. Bezirksarchiv Pongau, Friedrich Steiner, Markt 21, 5450 Werfen [im Gebäude des „Alpen&KunstMuseum Werfen“, ehem. Bezirksgericht Werfen]; Öffnungszeiten: Di: 8:30–11:30 Uhr (oder nach Vereinbarung); Tel.: 0664/14 06 175; E-Mail: fritz.steiner@gmx.at. Die beiden obgenannten Bezirksarchive, die Außenstellen des Salzburger Landesarchivs sind, besitzen regionale Quellen, jedoch nur aus jüngerer Zeit.

Archiv der Erzdiözese Salzburg (AES) (vormals Konsistorialarchiv), Kapitelplatz 3, 5020 Salzburg; Öffnungszeiten: Di–Do: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; E-Mail: archiv@archiv.kirchen.net.

Archiv der Stadt Salzburg (AStS), Glockengasse 8, 5020 Salzburg; Öffnungszeiten: Mo: 8:00–17:30 Uhr, Di: 8:00–15:30 Uhr, Mi–Fr: 8:00–12:00 Uhr; E-Mail: stadtarchivundstatistik@stadt-salzburg.at.

Auch wenn alte Schriftquellen im ersten Moment oft recht fremd und unleserlich anmuten, erwirbt man bald eine Geläufigkeit im Umgang damit und gewinnt mehr Verständnis für die eigene Region oder eine bestimmte Frage. Vor allem macht es viel Freude, wenn durch Auffinden alter Schriftstücke interessante Informationen ans Tageslicht gelangen. Für viele Benutzer/-innen ist allein der Umstand, diese Originale als Boten ferner Zeiten in Händen zu halten, reizvoll.

2.7.2.2. Thematische Gliederung der Bräuche

Bevor die Suche nach interessanten Details in den alten Schriftstücken beginnen kann, ist es besonders wichtig, sich die Lebenszusammenhänge der einzelnen Bräuche vor Augen zu halten. Bräuche waren bis ins 20. Jahrhundert – bis zur Bewertung und Pflege als solche – ja niemals hervorgehobene Situationen oder Phänomene, sondern Teile des Arbeitsalltags, der religiösen Übungen, der kirchlichen, jahreszeitlichen bzw. Landesfeste. Bräuche als normierte und ritualisierte Handlungen waren jeweils einer bestimmten Bevölkerungsgruppe – einem Stand – eigen. So empfiehlt es sich, im Archiv nach mehreren Gesichtspunkten auf die Suche zu gehen und sich Kriterien zu überlegen, nach denen gesucht werden kann: bestimmte Daten oder Feste, Jahreszeiten, Alters- oder Standesgruppen, konkrete Brauchbezeichnungen etc. etc. Für die einzelnen Dokumente wurden bereits Ordnungsbegriffe vergeben, die aber oft nicht unseren heutigen entsprechen.

2.7.2.2.1. Repertorien als Suchhilfe

Die Schriftstücke (oder auch Archivalien) der 32 Pfleg- und Landgerichte sind mittels Findbüchern, auch unter dem Namen Repertorien bekannt, chronologisch zusammengefasst. Die meisten Repertorien enthalten ein Inhaltsverzeichnis, in dem die einzelnen Kapitel, mit Nummern versehen, aufgelistet sind. Es handelt sich dabei um mehrere Themenbereiche (Fächer, Rubriken), die kurz den Inhalt des jeweiligen Schriftstücks wiedergeben. Auf diese Art kann bereits eine Vorauswahl getroffen werden, welche Rubriken in Bezug auf Bräuche Informatives enthalten können und welche für die Suche nach Bräuchen völlig uninteressant sind. Als Erstinformation helfen sie, Zeit zu sparen.

In den vergangenen Jahrhunderten, in denen die Dokumente der Pfleggerichte in den Speichern der Archive aufbewahrt wurden, kam es durchaus vor, dass Schriftstücke ausgesondert und vernichtet wurden, was aufgrund des Platzmangels geschehen konnte oder weil man der Ansicht war, dass jene Dokumente nicht mehr wichtig wären. Dieser Vorgang wurde größtenteils in den Repertorien mit den Begriffen skartiert, nicht mehr vorhanden oder vertilgt nachträglich vermerkt. So hat eben jede Zeit auch ihre eigene Sichtweise und Bewertung für die Bedeutung von und den Umgang mit Gütern der Kultur. Was nun seit rund zwei Jahrhunderten besonderes Interesse findet – das Alltagsleben der Bevölkerung –, war in vergangenen Jahrhunderten jeweils unterschiedlich wichtig oder unwichtig.

Die Findbücher – alleine über das Pfleggericht Werfen gibt es sechs – sind im Benutzersaal des Salzburger Landesarchivs frei zugänglich und können jederzeit, im Rahmen der oben genannten Öffnungszeiten, zur Hand genommen werden. Weiters sind die Findbücher in alter Schrift verzeichnet, jedoch sind die Archivbediensteten bei eventuellen Leseproblemen behilflich.

2.7.2.2.2. Die Repertorien des Pfleggerichts Werfen

Die Repertorien des Pfleggerichts Werfen sind unter den Signaturen 21-11/44 bis 21-11/49 zu finden. Wird beispielsweise das Dritte dieser Repertorien (21-11/46) für die Einsichtnahme zur Hand genommen und die ersten Seiten aufgeschlagen, sieht man eine Inhaltsangabe der einzelnen Fächer, welche in diesem Fall die Nummern 1 bis 63 tragen, wobei die Schriftstücke der Nummern 1 bis 30 nicht mehr vorhanden sind. Trotzdem scheint gerade dieses Findbuch viele für Bräuche interessante Themen zu beinhalten. Fach 33, Religions Sachen, und derselben Commissions Akten, nebst solch verschiedenen Strafen, ist sicherlich ein Bereich, der zur näheren Einsichtnahme schon vorgemerkt werden kann, da er Inhalte zu Bräuchen vermuten lässt. Ebenfalls das Fach 38, Hofraths Mandate und Generalien, sollte einer genaueren Einsichtnahme unterzogen werden. In der Rubrik 47, Feuer und Mühlen Beschau, wird offensichtlich mehr über Gebäudekunde, Wirtschaftsweisen und Arbeitssitten zu finden sein.

Angenommen, es wird im Repertorium das bereits oben erwähnte Fach 38 aufgeschlagen, so sieht man, dass es insgesamt 521 einzelne Nummern, auch Faszikel genannt, beinhaltet und in acht Bünden zusammengefasst ist. Die Bünde sind nach Jahren geordnet, um die Suche zu erleichtern. In diesem Fall umfassen die Dokumente einen Zeitraum von 1675 bis 1775. Der Inhalt des ersten Bunds wird nun in Angriff genommen und siehe da, man stößt bei der Nummer 9 auf folgende Inhaltsangabe: In Masquen, oder verstellten Kleidern gehen wird heuriges Jahr verbothen. Dieses vorliegende Verbot, sich zu maskieren und zu verkleiden, ist im Zusammenhang mit der Faschingszeit zu sehen, also ist es sicherlich interessant, genauere Informationen aus dem Originaldokument zu holen.

Die Bestellung dieses Dokuments beim Archivbediensteten im Benutzersaal ist ganz einfach: Da die Informationen, wie Pfleggericht Werfen 1 (1675–1775), Fach 38, Bund 1, bekannt sind, schreibt man diese Signatur auf einen im Benutzersaal aufliegenden Bestellzettel, und man erhält innerhalb kurzer Zeit jenen Karton, in dem die gewünschte Nummer, im Bund zusammengeschnürt, aufbewahrt ist. Auf der Vorderseite des Faszikels wird nochmals verkürzt der Inhalt wiedergegeben und er ist auch mit dem Ausstellungsdatum versehen: 7. Februar 1677, ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um die Faschingszeit handeln muss.

Wird angenommen, dass dieses Verbot keinen Einzelfall darstellt, überprüft man diese Zeiträume in anderen Jahren. Bei den Maskenverboten finden sich dazu ständige Erneuerungen der Verbote. Damit ist der Hinweis gegeben, dass der Bevölkerung die Ausübung dieses Brauchs wichtiger war als jedes Verbot, auch wenn dadurch eine Bestrafung drohte. In der heutigen Zeit ist dieses Verbot unverständlich, wenn man bedenkt, dass überall Faschingsumzüge oder Bälle, zu denen man sich verkleidet, abgehalten werden und ein sehr reges Treiben herrscht. Werden die Gründe des Verbots nicht einleitend im Verbot genannt, gilt es, die Umstände der Zeit, die Gründe des Gesetzgebers etc. zu erkunden, um den Sinn und Hintergrund des Verbots zu finden. Dazu stehen in den Archiven Bibliotheken mit einschlägigen Standardwerken zur Verfügung. Was es mit unseren Faschingsverboten auf sich hatte, können Sie im Artikel „Maskenverbote im 17. und 18. Jahrhundert“ lesen.

Auf diese Art hat man eines von vielen Fenstern in die vergangenen Jahrhunderte aufgemacht und einen kleinen Einblick in das Leben der damaligen Zeit gewonnen. Was wir allerdings aus diesen Verboten in Erfahrung bringen konnten, war in erster Linie die Meinung des Gesetzgebers dazu, nicht aber jene der Bevölkerung (mit Ausnahme ihrer Beharrlichkeit, die für eine hohe Bewertung als „wichtig“ und „unverzichtbar“ spricht. D. h., historische Dokumente stellen immer nur einen zielgerichteten Ausschnitt der Vergangenheit dar. Wir wissen also noch gar nicht, ob Dinge, die nicht im Dokument stehen, existiert haben oder nicht. Aus quellenkritischer Sicht ist es wichtig zu fragen:

  • Wer hat das Dokument erstellt, das ich benutze (der Pfleger als Amtsträger im Vollzug der Gesetze bzw. Regierungsmeinung oder ein Privater in Vertretung seiner Interessen)?

  • Zu welchem Zweck wurde das Dokument erstellt (als Verbot, zur Neueinführung etc.)?

  • Vor welchem Hintergrund an Zeitereignissen ist es angesiedelt?

Nun kann es mit der Suche nach möglichen weiteren Bräuchen oder zusätzlichen Belegen zu diesen in anderen Beständen weitergehen. Grundsätzlich gilt: Je mehr unterschiedliche Quellen zu einer Entwicklung vorhanden sind und verglichen werden, desto ausführlichere Informationen erhalten wir dazu. Im obigen Beispiel „Maskenverbote“ wäre es der Idealfall, wenn wir zu den Verboten im Archiv eine Maske aus jener Zeit in einem Regionalmuseum (oder eine Rechnung dafür) finden würden und vielleicht eine Tagebuchaufzeichnung eines Pflegers, Geistlichen oder Regierungsmitglieds, der über einen Maskenlauf berichtet. Das sind aber leider seltene Glücksfälle.

2.7.2.3. Weitere Archivbestände

Neben den Pfleggerichtsakten gibt es noch weitere Archivalien, die Inhalte über Bräuche enthalten könnten. Sie sind ebenfalls in Repertorien zusammengefasst und im Text mit der jeweiligen Signatur vermerkt:

2.7.2.3.1. Der Hofrat als oberste Polizeistelle

Der Hofrat wahrte die landesfürstlichen Rechte im Bereich der Jurisdiktion und der Landesgrenzen. Als oberste Polizeistelle des damaligen Erzstifts Salzburg könnten Unfälle und Unglücksfälle infolge von Bräuchen sowie Missbrauch von Bräuchen enthalten sein. Repertorium 11-16/01 (Hofrats Akten), Repertorium 11-16/02 (Hofrat Testamente), Repertorium 11-16/09 (Hofrat Taidinge)

2.7.2.3.2. Die Hofkammer als zentrale Finanzbehörde

Unter Erzbischof Wolf Dietrich wurde die Hofkammer zur zentralen Finanzbehörde des Erzstifts. Bräuche könnten genannt werden, wenn sie in irgendeiner Weise finanzielle Folgen oder Kosten für die erzbischöfliche Zentralverwaltung verursacht hatten. Repertorium 11-19/01 bis 11-19/71

2.7.2.3.3. Kurfürstlich-salzburgische Regierung und k.k. österreichische Regierung – General-Landes-Administration

Nach dem Ende des geistlichen Fürstentums 1803 wurde sie als neuer Verwaltungskörper eingerichtet und hatte weitgehend die gleiche Funktion wie der Hofrat. Sie wurde in der Zeit der französischen Herrschaft 1809/10 durch die General-Landes-Administration abgelöst. Da sie oberste Verwaltungsbehörden waren, wäre es durchaus möglich, aus ihnen in ähnlicher Form wie in den Schriftstücken des Hofrats, Informationen über Bräuche zu erhalten. Repertorium 11-11 (Regierung), Repertorium 11-15 (General-Landes-Administration)

2.7.2.3.4. Königlich bayerisches Kreiskommissariat

Im königlich bayerischen Salzachkreis, welchen das ehemalige Erzstift Salzburg 1810 bis 1816 mit dem Innviertel und dem Berchtesgadener Land bildete, galt das Kreiskommissariat als höchste Verwaltungsbehörde. Daher können auch dort, wie in den oben aufgezählten zentralen Behörden, Hinweise auf Bräuche enthalten sein. Repertorium 22-22 (Generalkreiskommissariat), die Archivalien sind heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt.

2.7.2.3.5. Geheimes Archiv

1806 wurden die Archivalien des Geheimen Archivs nach Wien verlagert. Die bayerische Regierung war daraufhin bemüht, in Salzburg für diesen Bestand Ersatz zu schaffen. In der Folge entwickelte sich eine Sammlung, die fälschlicherweise wiederum Geheimes Archiv genannt wurde. Diese Sammlung enthält Akten, Urkunden und Bücher, vor allem aus den Resten des domkapitlischen und chiemseeischen Archivs, den Restbeständen der Geheimen Hofkanzlei, des Hofrats, der Hofkammer und dem Archiv des St.-Ruperti-Ritterordens. Das Geheime Archiv stellt eine gute Zusammenfassung der Verhältnisse im Land Salzburg in der Phase der bayerischen Herrschaft, aber auch in den Jahrzehnten davor dar, weshalb Dokumente wichtige Informationen über Bräuche enthalten könnten. Repertorium 11-06/01

2.7.2.3.6. Das Kreisamt

Das heutige Bundesland Salzburg war zwischen 1816 und 1849 der 5. Kreis des Kronlandes Österreich ob der Enns (Oberösterreich), in dem das Kreisamt die höchste Verwaltungsbehörde bildete. Beispielsweise können in den Betreffen B. XIV Sittenpolizei (Schützenwesen, Leihhäuser, Versteigerungen) oder F. Organisation der Behörden, Reisen hoher Persönlichkeiten, öffentliche Feierlichkeiten Hinweise auf Bräuche zu finden sein. Repertorium 22-20 (Kreisamt)

2.7.2.3.7. Landesregierungsakten

Die Landesregierungsakten des 1850 eingerichteten Kronlandes Salzburg sind neben einem Findbuch auch mittels einer Datenbank zugänglich. Besonders bei Vereinen sind Informationen über Bräuche, deren Erhaltung sowie der Wunsch nach Wiederbelebung verloren gegangener Bräuche enthalten. Repertorium 22-12/1 bis 22-12/11, sie umfassen die Jahre zwischen 1850 und 1938.

2.7.2.3.8. Sonderbestände

Erwähnenswert sind hier das Stadtarchiv Zell am See, Repertorium 22-02/01 (Stadtarchiv Zell am See), oder das Marktarchiv Werfen, Repertorium 22-02/02 (Marktarchiv Werfen), wobei Letzteres beispielsweise Angaben rund um den Pferdemarkt auf dem Buchberg bei Bischofshofen enthält. Als weitere Sonderbestände sind auch Adelsarchive zu nennen.

2.7.2.4. Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man das trockene Wort „Archivrecherche“ durchaus auch mit „Abenteuerreise in die Vergangenheit“ ausdeuten kann. Ein Abenteuer mit positiven und negativen Seiten, mit „Durststrecken“ und Erfolgserlebnissen. Zuerst gilt es sich darüber klar zu werden, was man sucht und finden will und wo man es folglich zu suchen hat (welcher der oben erwähnten Aktenbestände zielführend erscheint). Im jeweiligen Archiv führen dann die Findbücher bereits in die Vergangenheit – nicht immer allerdings tatsächlich bzw. direkt zum gesuchten Faktum. Hat man das Glück, auf alte Aktenbestände zu stoßen, erhält man spannende Einblicke in ferne Zeiten, aus dem Blickwinkel eines ganz bestimmten Beobachters/einer ganz bestimmten Beobachterin gesehen. Literatur über die Zeit und weitere Quellen und Objekte aus der Zeit helfen dann weiter, Puzzlesteine zu einem möglichst realitätsnahen Bild der Vergangenheit zusammenzutragen. Nützen Sie also Ihre Neugierde und Ihre Freude an Traditionen sowie diese Kulturgüter unseres Landes und das freundliche Hilfsangebot des Fachpersonals der Archive, um Ihr „Abenteuer Archivrecherche“ lustvoll zu bestehen.



[215] Kurzfassung von Lucia Luidold und Ulrike Kammerhofer-Aggermann.

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