Als gegen Ende des 18. Jahrhunderts erstmals ausführlicher über das volkskulturelle Leben im damals noch souveränen Erzstift Salzburg berichtet wird, tritt im Pinzgau der sogenannte „Fopper” ins Blickfeld. Der Publizist und Topograph Lorenz Hübner (1751–1807),[2405] welchem diese frühen und für ihre Zeit überaus präzisen Nachrichten zu danken sind, war als Organisator des Pressewesens im Rahmen der vom Denken der Aufklärung geprägten Politik Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredos 1784 nach Salzburg gekommen. Seit etwa 1790 veröffentlichte Hübner landeskundlich orientierte Schriften, die beiden bedeutendsten Werke sind die 1792 erschienene zweibändige „Beschreibung der hochfürstlich=erzbischöflichen Haupt= und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte ” und die 1796 in drei Bänden herausgebrachte „Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik”.[2406] Während Hübner das Material zur „Beschreibung der [...] Residenzstadt Salzburg” offenbar zur Gänze selbst zusammengetragen hatte, verließ er sich für die „Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg” teilweise auf ihm von Informanten überstellte Notizen. Diese Gewährsleute sind namentlich nicht bekannt, man darf sie allerdings im Kreis der höheren Beamtenschaft vermuten. Indem Hübner seine Kenntnisse vor Ort bezog, erhöht sich indes die Glaubhaftigkeit seiner Darstellung, gewinnt sie etwa im Falle des im folgenden näher betrachteten „Foppers” einen höheren Grad von Authentizität.
Sowohl aus Hübners Beobachtungen wie auch aus dem salzburgischen Anteil der 1818 von der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien eingeleiteten Sonnleithner-Sammlung lässt sich ein reichhaltiges Liedgut an Scherz- und Spottliedern in Salzburg ablesen, welches einen großen Teil des Repertoires ausmacht.[2407] Hübner beschreibt in seiner Schilderung des „Pfleg= und Landgerichtes Werfen” die „gewöhnlichsten Volkslieder”, darunter zunächst „die sogenannten Gsångl, oder Schnodahüpfl, wovon jeder Bursche und jedes Mädchen eine Menge auswendig weiß, singt, oder mit pfeifen ausdrückt. Die meisten werden bey Tänzen erdichtet; und sind sehr oft Satyre auf einen der Anwesenden, der sie mit Reimen beantwortet, wobey es aber vielfältig zu Schlägen kommt”. Unter „anderen Gedichten” nennt er Liebes-, Schützen- und Almlieder (um nur einige herauszugreifen), während Scherz- und Spottlieder außerhalb der Gstanzln nicht eigens erwähnt werden.[2408] Offenbar subsumierte sie Hübner aufgrund ihrer gleichgearteten Thematik unter die Gstanzln, doch lässt sich einem später mitgeteilten, den Pinzgau betreffenden Abschnitt entnehmen, dass auch Scherz- und Spottlieder tradiert waren. Im Unterschied zu den Gstanzln wiesen deren Texte einen bedeutend größeren Umfang, zum Teil mehrere Strophen auf. Die Existenz dieses Repertoires wird im übrigen von dem in der Sonnleithner-Sammlung zusammengetragenen Bestand bestätigt.
Auch gelegentliche Verordnungen des Landesfürsten, die sogenannten „Volksbelustigungen” betreffend, zeugen von der Beliebtheit der spöttelnden, gelegentlich sehr wohl auch zeitkritischen und damit wider die Obrigkeit gerichteten Gesänge. Über lange Zeit sind diese Verordnungen wesentlich gegen das Tanzen und insbesondere gegen „unzüchtige” Bewegungsabläufe dabei gerichtet.[2409] Sogenannte „Kleiderordnungen” und „Tanzordnungen” ergänzen sich in der von offizieller Seite angestrebten Regulierung und Wahrung eines im Sinne der Zeit gesitteten Verhaltens.[2410] Z.B. heißt es 1671: „Die durch allzu Villen Vmbtreiben des Weibs bild(er) bey dem Tanzen Vnd hierdurch causierende örgernuß betr. / Demnach bey dem Tanzen d(er) müssbrauch eingeschlichen, d(a)z die weibs bilder Vnd Tanzerin d(er) gestalt Vmb getriben, od(er) Vmb geträt werden, d(a)z hierdurch ihr Kleid(er) so hoch erhoben d(a)z derselben bloßer leib nit ohne geringer örgernus ersehen werden mag”, und „derley Vngebührliches herumb Träen im Tanzen” wird unter Androhung empfindlicher Strafe verboten.[2411]
Zur Zeit der Regierung Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredos intensivierte man nicht nur die Maßnahmen gegen das ländliche Tanzen (wie aus der Fülle der diesen Gegenstand behandelnden Verordnungen hervorgeht), sondern suchte auch, das Singen „unkeuscher” und „ärgerlicher Lieder” weitgehend einzuschränken. Erste solche Belege gibt es aus den Jahren 1756 (noch unter Fürsterzbischof Siegmund Graf Schrattenbach) und 1772 (also kurz nach dem Regierungsantritt Hieronymus Graf Colloredos).[2412] Offenbar stellte sich der gewünschte Erfolg nicht ein, weshalb 1775 eine weitere, besonders ausführliche Vorschrift ausgegeben wurde:
„Da bey öffentlichen Lustbarkeiten und Tänzen auf dem Lande die Bauernbursche unter anderen oft verschiedene auf geistliche und weltliche Obrigkeiten, dann Gerichts= und Jägereysverwandte abzielende spöttische Gesänge und Lieder den Spielleuten anzugeben pflegen, und hiedurch gemeiniglich ihren gegen dieselben hegenden Haß abzukühlen suchen; so wird den nachgesetzten Obrigkeiten aufgetragen, daß sie nicht allein die, welche dergleichen Spottlieder angeben, und absingen, sondern auch die Wirthe und Gasthälter, welche diese Ungebühr wissentlich gedulden, und keinen Einhalt oder Abboth thun, nicht minder auch die Spielleute, die solchen Vorsängern willfahren, und darnach die Tänze anspielen, förmlich zu Rede stellen, und diese Vernehmungen ungesäumt an den Hofrath zu dem Ende einschicken sollen, damit von dort aus die Strafe entweder an Leib oder Geld in verhältnißmäßigem Grade bestimmet, und solche insonderheit gegen die nachsichtigen Wirthe und Hausväter mit empfindlichem Zuatze geschärfet werde.
Fällt nun die Strafe an Gelde aus, so hat die sonst gewöhnliche Vertheilung in drey Theile statt, und kömmt also davon ein Theil dem Anzeiger, der zweyte der Hofkammer, und der dritte dem Beamten zu. Verordn. vom 6 Novembr. 1775.”[2413]
Indem die Strafandrohung sich nicht allein gegen die ausführenden Sänger, sondern ebenso gegen die sie begleitenden Spielleute und insbesondere gegen die Gastwirte richtete, zeigt sich, dass die Regierung des Erzstiftes in Bezug auf diesen „Tatbestand” mit erheblichen Problemen zu kämpfen hatte. Dies wird umso deutlicher, als bei einer Geldstrafe auch dem Überbringer der Anzeige eine Belohnung zustand. Für das relativ energische amtliche Vorgehen gab neben der nicht duldbaren Verspottung der hohen Herren und von hochrangigen Beamten aber die auch bei Hübner angesprochene hohe Zahl von Raufereien, welche durch das Singen von Spottliedern ausgelöst wurden, einen Grund ab: „Gleichwie durch dieses schimpfliche Betragen nicht allein das obrigkeitliche Ansehen, und die den zu hochfürstl. Amts- und Dienstsachen angestellten Personen gebührende Achtung gewaltig herabgesetzt, sondern auch zu verschiedenen Raufhändeln, und Schlägereien, dann Verwundungen, auch manchesmal wohl gar zu traurigen Todschlägen der gefährliche Anlaß gegeben werde.”[2414]
Aus der beiläufigen Mitteilung, daß das Anstimmen des Gesanges durch den Burschen erfolge und nachfolgend das Anspielen durch die Spielleute stattfinde, lässt sich entnehmen, dass die 1775 ausgegebene Verordnung dezidiert gegen das Singen von Spottgstanzln einschritt. Ländliche Tanzveranstaltungen, brauchtumsgebundene wie z.B. Hochzeitstänze und Dinzltänze[2415] ebenso wie die angemeldeten und genehmigten Freitänze und erst recht die heimlich abgehaltenen sogenannten „Winkeltänze”[2416] liefen allesamt nach dem geschilderten Schema ab. Ferdinand Freiherr von Augustin teilt in seiner 1844 veröffentlichten Landesbeschreibung „Das Pinzgau” darüber einige Beobachtungen mit:
„Als wir in unser Wirthshaus zurückkamen, schallte uns Musik und lauter Jubel entgegen. Wandernde Musikkünstler mit Hackbret und Schwögelpfeife spielten lustig auf und die Jugend des Dorfes versammelte sich, um ein Morgentänzchen zu wagen. Bald war die enge Wirthsstube vollgedrängt, und nun gings an ein Drehen und Stampfen und Jauchzen, daß einem die Ohren gellten, und ein unbefangener Zuseher seines Lebens oder wenigstens seiner gesunden Beine nicht sicher gewesen wäre. Der Tanz glich einigermaßen dem Obersteyrischen, war aber lebhafter und weniger graziös, als dieser. [...] Charakteristisch waren die sogenannten Schnoiderhüpfel. Ein Bursche, an der Hand seine Dirne führend, hieß die Musik schweigen, trat in die Mitte der übrigen, und sang ein Lied, worauf wieder die Musik einfiel und der Tanz weiter ging. Aber nicht lange so schwieg sie abermals, und ein anderer Bursche trat vor und antwortete jenem, der früher gesungen, ebenfalls durch ein kurzes Lied, worauf wieder allgemeines Gelächter, Musik und Tanz folgte.”[2417]
Gegen die bei solchen Veranstaltungen gesungenen spöttelnden Gstanzln richtete sich das von seiten der Regierung ausgesprochene Verdikt, nicht aber gegen die meist mehrstrophigen Scherz- und Spottlieder, welche ebenfalls einen traditionellen Platz im Liedgut besaßen und zuweilen durchaus provozierende oder zeitkritische Töne anschlugen. Man denke nur an das Spottlied „Dö Pinzgara wolt'n kirfiart'n gehen”, das auf die unter Fürsterzbischof Graf Colloredo eingestellte „Pinzgauer Wallfahrt” von Zell am See nach Salzburg Bezug nimmt: „Dö Pinzgara wolt'n kirfiart'n gehn,./ Widi wadi we, eleison! / Sö wolt'n singa, åba kunnt'ns nit gå schen, / Widi wadi we, eleison! [...]”[2418] bzw. an jenes beklemmende kommentierende Rekrutenlied aus dem Pfleggericht Saalfelden, welches in der Sonnleithner-Sammlung 1819 überliefert ist: „Potz tausend! mein Nachbar Lena! / Was müssen wir Menscha anhöhbn? / Thoant alleweil Bubn wöcka nehma, / und müssen Soldaten abgöbn. [...]” Es liegt nahe, zu vermuten, dass auch eine Darbietung dieser und dergleichen Lieder das Missfallen der Obrigkeit erweckt hätte und vielleicht von Amts wegen ebenso bestraft worden wäre wie das Singen von „ärgerlichen” Gstanzln. Indes kam es wohl allein deshalb zu keinem aktenkundigen Vorfall, weil die mehrstrophigen Lieder selten öffentlich oder auch nur halböffentlich gesungen wurden, sondern in einem einander vertrauten Kreis, wo jede/r Anwesende die anderen kannte und eine amtliche Meldung über eventuelle Misshelligkeiten nahezu völlig ausgeschlossen blieb.
Innerhalb dieses Horizontes erfahren wir durch Lorenz Hübner im dritten Band seiner „Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg” erstmals über den „Fopper”. Als Hübner in seiner Darstellung der „Charakteristik von Pinzgau” ein zweites Mal nach seinen Ausführungen in der Beschreibung des Pfleggerichts Werfen detailliert auf Volkslieder zu sprechen kommt, folgen wiederum einige Beispiele, zunächst Gstanzln, dann ein Almlied („Die Hüter=Beicht”) und abschließend ein Gasslreim.[2419] Über diese Art Poesie schreibt Hübner: „Endlich gibt es noch die sogenannten Gasselreime, welche die Jungen bey ihren nächtlichen Besuchen vor den Fenstern ihrer Geliebten mit vielfältig sehr veränderten Tönen, unter allerley Gezische mit der Zunge, oder uach Schnalzen mit den Fingern (Schnackeln genannt) bey dem Kammerfenster seiner Geliebten einfinden. Sie enthalten macherley Scherze herzusagen pflegen: sie dauern oft eine Viertelstunde lang, und ohne sie darf sich kein Bursche und sonderbare Complimente [...]. Die Gasselreime sind überhaupt in einer mysteriösen Sprache verfasset, und enthalten nicht selten beißende Satyre. Als ein Muster von dieser Gattung Gedichte theilen wir folgendes Gassellied mit.”
Gassel = Lied: der Pinzgauer Fopper.
I geh her von unt und von oben
Von Grund und vom Boden, Vom Berg und von Thal,
Itzt kim i z'an enkern Dienerl Fenster a her a mal.
Und soviel Stingey daß a Mader abmahd, Daß a Samann aussat,
Und soviel Trüpfl daß ins Wasser fließen,
Saperments Weiberleut! will i enk heunt grießen.
Itz Weiberleut deitz a bißl meine Rödn vanema,
Oder a bißl oane z'an Fensta zuera köma.
That gern a Wort a zwoa sagn,
Und a wenk oaneums heurathn fragn.
I wuscht enk öpa saperisch daschröckn,
Wann i that über's Heurathn stöckn? – -
Hint ahi han i a saperische Leiten, sand 900 Tagbau,
Wachst nix als lauter guets Zoig drauf.
Varum Distel und Döern.
Agraments Weiberleut theits heunt gar nit hörn?
Kuchelgarten seynd a 7 Tagwerkbau,
Wachst nix als grüens Kraut darauf,
Schnittlauch, Knoblauch, Petersill. -
Schau was die saperaments Weiberleut lachen vastill!
Ahi hinter d'Hüll.
Hennen und Hahner hab i ang'hengt
Schafl und Gaiß hab i einspengt,
Zwölf Roß hab i im Pflueg, 6 in der Arn,
Zugehn thuets bey mir vor lauter rarn.
Achtzehn Gäul han i a da hoam in Stall;
Knecht und Dirnen nach der Wall.
Die Böthl thüen bey mir das ganze Jahr dräschen,
Hunga därfn ma Tag und Nacht nit leiden,
A bißl Kurzweil thuen ma alleweil treiben.
Jetzt Bösdirn! mögst d'Werktag a hardene Pfoad tragn:
Und a schöns Federmesser a in Sack habn,
Thäts dich nit freun,
Wann's d'magst so a brave Bäuerin seyn? -
Bei mir magst es a leicht erleidn,
Thue mehr als 100 Kühe gen Alm treibn.
Z'essen hat ma ja nix als a bisl a Kraut und ötlerno Rauer.
Z'Abends gangen ma zeitla schlafn mitananer
Und a so vertreibn ma uns den frischen Mueth;
Beyananer liegn ma uns gnueg.
Der Bauknecht ist zu der Arbeit und zum ani regirn
Wohlwachs; aber thuen thuet er a wohl mit der Dirn! -
Und der Werfer ist soviel a brave Paschan,
Dort hangen um und um d'Weiberleut dran,
Und das Ding thuet'n wohl saperisch freun;
Gern thuet er auf'n jeden Finger neun.
Der Stadler thuet a grad bey der Mueßpfann am besten rauma.
Und im Sumer thuet er 'n Werfer in Stadl alleweil sauma.
Und im Aufschlager han i mi gar nit dapascht,
Densn hen i rone nit verschaarscht.
Der Roßknecht ist soviel lustig, und soviel gscheid,
Und aufs Gassl hat er a wolter weit.
Er hat si nit lang besschlossn, nit lang bsuna,[die folgenden vier Zeilen sind ausgelassen]
N'lateinischen Vater unser laut ang'hebt z'bethen.
Sein Mensch thuet'n gar z'feindla freun.
Beyn Fruhestuck essen thut er langweilen nit da seyn.
Und'n Pirscher muß i a amal 's Buhln abblasn,
Der geht mir z'buglicht daher, schier gar auf der Rasn,
Und der Schinagl ist a gar viel z'keck.
Wann z'an Weiberleut 'n Buebm her san koma, hat er mirs allzeit verschröckt.
Bey der Baudirn bleibt a all's verschwiegn.
Thuet alleweil der Knecht dabey liegn.
Die Garba
Ist gar das recht Larba!
Stinkt aus'n Maul als wie in Hörist die Böck,
Das die Buebm verschröckt.
Diesen than's dö Buebm schiech drahn;
Muß auf's Bruggermoos Bachscheider rosln und Ladhölzer sahn.
Aft mags die Buebm besser her trahn.
Jetzt waiß i auf d' Melcherin a no a Gjoad;
Geht allweil der Nachbar=Stadler her zu ihr auf's Gassl in der Pfoad.
Die Birscherin richt's so ab zu nichts als z'an Losn.
Wie die zwai in der Pfoad thun umtosn! -
Und die Kuchldirn ist teuflisch schon schön!
Ja Buebm hat's alleweil zween.
D' Sendin sagt alleweil: Wann Buebm herkamen,
Wär's wohl recht rar! -
Jetzt seit i a schöne Sendin thue habn,
Thuen ma a um löbs weniger Arbeit habn.
Der Schotten thuet heim rinnen, der Kas heim gehn.
Schmalz geit's all's n'Buebm, ist a nit gar schön! -
Jetzt will i enk's gen sagn,
Was i für Alm thue habn.
Sein thuet's voll Stein und Stöck,
Und gen Alm treib i nix als Stier und Böck.
Schafl und Goas,
Daß i schier gar nit so viel woas.
Mein Lehen ist graus und's Vermögen ist kloan.
Saperments Weiberleut mögt'r nit an Einsehn thoan!
Mein Haus ist baut auf Eis und Schnee
Daß's nit lang steht, daß bald übern Hausn geht.
Habn thue i wohl no a Wiesn und a Mad.
Gelt Bösdirn wenn d'mi thatst habn,
Wars dir a Schlag? -
Afa dassn woaß i dir wohl z'sagn,
Daß dich nit thietst verhaben. -
Jetzt wolln ma n' Gasslreim bschliessn.
Und wann i koane bekam, thats mi wohl recht verdriessen.
Aber nix verdriessen Hui! Und Jui! schrein,
Und meine Lebtag ein lebfrischer Gasslbue seyn.
[2404] Erstveröffentlicht unter: [Hochradner 1999].
[2406] Beide Werke nachgedruckt Salzburg (1982) bzw. ebenda (1983).
[2407] Vgl. [Hochradner 1995], S. 3f.
[2408] [Hübner 1796]. Bd. 2, S. 391–393.
[2409] Vgl. [FischerFJ 1965]; [Mittendorfer 1991].
[2410] [FischerFJ 1965], S. 89.
[2411] Zitiert nach [FischerFJ 1965], S. 91.
[2412] [FischerFJ 1965], S. 103.
[2413] Zitiert nach [ZaunerJT 1785], S. 200f.
[2414] Aus der Verordung von 1775, doch nicht bei [ZaunerJT 1785], S. 200f. Zitiert nach: [FischerFJ 1965], S. 103.
[2415] Ein Sammelname für alle speziellen periodischen Tanzanlässe bei Handwerkern.
[2416] Vgl. allgemein: [Gstrein 1988].
[2417] [Augustin 1840], S. 124f.; für eine nähere Besprechung dieser Publikation s. [Hochradner 1996], S. 42.
[2418] Siehe [SüßMV 1945b], S. 333f.
[2419] [Hübner 1796]. Bd. 3, S. 682–690.