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Musikalische Volkskultur ist Teil der Gesamtkultur eines Volkes. Als musikalische Teilkultur umfasst sie den gesamten Bereich des primär nichtprofessionellen Musizierens, allgemein als „Laienmusik“ oder „Amateurmusik“ bezeichnet. Sie ist von der inhaltlichen, formalen und stilistischen Vielfalt ihrer Traditions- und Vermittlungsformen geprägt. Jede Traditionsform ist zugleich eine Vermittlungsform, aber nicht jede Vermittlungsform ist eine Traditionsform.
Teilweise bestehen jahrhundertealte Traditionsformen bis in unsere Zeit hinein (Brauchformen, alpenländische Volksmusik, Chöre, Musikvereine, Konzertgesellschaften), teils handelt es sich um sehr junge Traditionsformen, (Barbershop-Chöre, Gospelchöre, Perkussionsgruppen). Eine sehr alte Vermittlungsinstanz bei der Pflege der Lied- und Singtraditionen ist die Schule. Auch zeigen sich in der Volksmusikpflege sowohl sehr alte Überlieferungen – auch in der Reaktivierung althergebrachter Formen – als auch neue Traditionsformen (z. B. Folklore, Pop, Rock und Jazz).
Vom Wirtshaussingen bis zur Straßenmusik, vom Dreigesang bis zum Massenchor, von der Stubenmusi bis zum Liebhaberorchester, vom Spielmannszug bis zum Blasorchester, von der Combo bis zur Big Band ... Die unterschiedlichen Formen der Tradierung und Vermittlung im Bereich der musikalischen Volkskultur sichern nicht nur ihren Fortbestand, sondern schaffen damit auch die Voraussetzungen für Entwicklungen und die Herausbildung neuer Formen.